
Wasserver- und Abwasserentsorgung
Die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung wird nach wie vor als kommunale Pflichtaufgabe angesehen, wobei die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht. Besondere Leistungsmerkmale sind hierbei langfristige Sicherheit der Ver- und Entsorgung, hohe Trinkwasserqualität, hohe Abwasserbeseitigungsstandards, hohe Kundenzufriedenheit und nachhaltiger Umgang mit den Wasserressourcen bei wirtschaftlicher Effizienz.
Die Gebühren und Benutzungsentgelte bzw. Preise im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die öffentlich-rechtlichen Beiträge rücken immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Das zeigen nicht zuletzt die von den Bundes- und Landeskartellbehörden in jüngster Vergangenheit angestrengten Missbrauchsverfahren im Bereich der Wasserwirtschaft. Insbesondere gilt es hierbei, die rechtlichen Anforderungen an die Kalkulation zu beachten. Die ACCO GmbH übernimmt für Sie die Prüfung sowie die Erstellung von Gebühren- und Entgeltkalkulationen und zeigt Ihnen sich bietende Handlungsspielräume auf. Unser Know-how hierfür resultiert aus der jahrelangen Beratung und Betreuung zahlreicher Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.
Daneben bieten wir Ihnen rechtliche, steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche Beratungen bis hin zu Abschlussprüfungsleistungen an.
Unser Prüfungs- und Beratungsangebot
Bereich Prüfung
- Durchführung von freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen
Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen - Fördermittel-Verwendungsprüfungen
- Bescheinigungen nach wasserwirtschaftlichen Vorschriften
- Durchführung von Sonderprüfungen
Bereich betriebswirtschaftliche Beratung
- Kalkulation von Entgelten und Gebühren
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen;
Durchführung von Due Diligence - Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen
Sonstige Beratungen
- Übernahme von Aufgaben der internen Revision
- Organisationsberatung
- Arbeitsplatzanalysen und tarifliche Bewertung
- Einrichtung eines unternehmensindividuellen Risikofrüherkennungssystems
- Durchführung von Inhouse-Schulungen