
Verkehrswirtschaft
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) befindet sich bereits seit einigen Jahren in einem Neuordnungsprozess. Hierbei sorgen auch der von der EU durch die EU-Verordnung VO 1370/2007 gesetzte Rechtsrahmen und das novellierte Personenbeförderungsgesetz für erhöhte Anforderung an die Vergabe von Linienkonzessionen und die Ausgestaltung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verkehre. Der ÖPNV wird zum einen durch die stetige Wettbewerbsentwicklung beeinflusst und zum anderen führen Finanzierungsprobleme der Gemeinden, Landkreise und Städten zu einer nicht unerheblichen Kürzung von Investitionszuschüssen. Zudem werden laufend die rechtlichen, insbesondere auch die steuerlichen Rahmenbedingungen modifiziert. Gleichzeitig steigen aber auch die Forderungen zur Verbesserung des Angebots und des Kundenservices.
Um diesen wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, berät die ACCO GmbH Sie bei betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsfragen.
Unser Prüfungs- und Beratungsangebot
Bereich Prüfung
- Durchführung von freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen
Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen - Bescheinigungen nach verkehrsrechtlichen Vorschriften
- Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung der Kriterien des EuGH zum AltmarkTrans-Urteil
- Durchführung von Sonderprüfungen
Bereich betriebswirtschaftliche Beratung
- Kalkulation von Entgelten und Gebühren
- Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen
- Ermittlung von Kostensätzen und der Kosten eines durchschnittlich gut geführten Unternehmens
- Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen
- Einführung von Trennungsrechnungen und Linienerfolgsrechnungen
Sonstige Beratungen
- Übernahme von Aufgaben der internen Revision
- Organisationsberatung
- Arbeitsplatzanalysen und tarifliche Bewertung
- Überprüfung von Nahverkehrsplänen, Dienstplangestaltung sowie Liniennetzen
- Begleitung von Ausschreibungsverfahren zu Linienkonzessionen sowie bei der Erarbeitung von Öffentlichen Dienstleistungsaufträgen
- Einrichtung eines unternehmensindividuellen Risikofrüherkennungssystems
- Durchführung von Inhouse-Schulungen