Organschaft
Mindestfrist von fünf Jahren ist bei Ergebnisabführungsvertrag Pflicht.
Hat ein Mutterunternehmen eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft eingerichtet, kann es zum Beispiel eigene Gewinne mit Verlusten des Tochterunternehmens verrechnen. Folgende Voraussetzung sind dafür notwendig: